Supervision Organisationsentwicklung Coaching
 


  Wegweiser
· Startseite

· Beraterpool
· Seminarmarkt

· Fachzeitschriften
· Rezensionen
· Fachaufsätze
· Arbeitsmittel

· Community
· Newsletter
· Webtips

 
  Aufgeblättert
· Beraterpool
  Finden Sie den Coach, Supervisor, Berater, Trainer in ihrer Nähe.
· Seminarmarkt
  Seminare, Workshops, Kongresse,etc. mit Kurzinformationen.
· Fachzeitschriften
  Zusammenfassungen und Bewertungen von Fachbeiträgen unterschiedlicher Fachzeitschriften.
· Rezensionen
  Lesenswerte Bücher werden hier vorgestellt.
· Fachaufsätze
  Spannende Artikel, die Sie sich auch per eMail zusenden lassen können.
· Arbeitsmittel
  Notwendige, nützliche und unersetzliche Helferlein für die alltägliche Arbeit (Vertrag, AAB, etc.).
· Community
  Forenbereich zu relevanten Themen.
· Newsletter  
  Neuestes direkt in ihren Briefkasten - und sie wählen was und wann.
· Webtips
  Hier finden Sie interessante Links nach Themenbereichen sortiert.
  
Allgemeine Auftragsbedingungen (Muster)

§ 1 Geltungsbereich
    Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
§ 2 Gegenstand
    Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch den Auftragnehmer im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird.
§ 3 Leistungsumfang
    Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt.
    Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Besondere Pflichten des Auftragnehmers
    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., daß der Auftraggeber Arbeitsräume einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, eine Kontaktperson benennt, die dem Auftragnehmer während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind dem Auftragnehmer jederzeit Zugang zu den für die Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und ihn rechtzeitig mit allen notwendigen Unterlagen versorgt im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (incl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
    Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.

§ 6 Haftung und Schadensersatz
    Der Auftragnehmer haftet für von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von DM 10.000,00. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 7 Höhere Gewalt
    Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 8 Annahmeverzug
    Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterläßt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 5, Abs. 1 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
    Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
    Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer First von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers wie folgt:
    Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Auftragnehmers ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als der Auftragnehmer dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.

§ 11 Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten
    Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers ist nach den von dem Auftragnehmer für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschl. Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird.
    Die Fälligkeiten sind gesondert zu vereinbaren. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
    Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.

§ 12 Sonstiges
    Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
    Gerichtsstand für beide Parteien ist der Hauptgeschäftssitz des Auftragnehmers.

© 2001 Eike Horst. Alle Rechte vorbehalten.
Last update: 25.10.2001