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Allgemeine Auftragsbedingungen (Muster)
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem
Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Aufträge
über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und
Programmierarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen,
soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte
Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung durch den Auftragnehmer
im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt
wird.
§ 3 Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art
der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den
schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien
geregelt.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der
Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der
Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Besondere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers
vertraulich zu behandeln.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Tätigkeiten des
Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der
Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im
Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen
Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen
Voraussetzungen zählen u.a., daß der Auftraggeber
Arbeitsräume einschließlich aller erforderlichen
Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung
stellt, eine Kontaktperson benennt, die dem Auftragnehmer
während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung
steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen
abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages
als Zwischenentscheidung notwendig sind dem Auftragnehmer
jederzeit Zugang zu den für die Tätigkeit notwendigen
Informationen verschafft und ihn rechtzeitig mit allen
notwendigen Unterlagen versorgt im Falle von
Programmierarbeiten Rechnerzeiten (incl. Operating),
Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und
in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des
Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte,
Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen,
Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen
Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen
des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind,
verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.
§ 6 Haftung und Schadensersatz
Der Auftragnehmer haftet für von ihm vorsätzlich oder
grob fahrlässig zu vertretende Schäden - gleich aus
welchem Rechtsgrund - einmalig bis zu einem Gesamtbetrag
in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch
insgesamt bis zu einem Betrag von DM 10.000,00. Eine
weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 7 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um
Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit
hinauszuschieben.
§ 8 Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in
Verzug oder unterläßt bzw. verzögert der Auftraggeber
eine ihm nach § 5, Abs. 1 oder sonstwie obliegende
Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die
infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte
Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet
zu sein.
Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf
Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er
kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer First von
8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des
Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich
die Vergütung des Auftragnehmers wie folgt:
Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des
Auftragnehmers ist die volle Vergütung zu zahlen. Für
die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu
leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als
der Auftragnehmer dadurch Aufwendungen erspart und/oder
durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte
Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen
unterlassen hat.
§ 11 Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten
Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers ist nach
den von dem Auftragnehmer für ihre Tätigkeit
aufgewendeten Zeiten einschl. Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare),
soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt
wird.
Die Fälligkeiten sind gesondert zu vereinbaren. Alle
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B.
Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich
ausschließlich Mehrwertsteuer. Ein Aufrechnungs- oder
Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht
zu.
§ 12 Sonstiges
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen
Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien
verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch
wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform und müssen als solche ausdrücklich
gekennzeichnet sein.
Gerichtsstand für beide Parteien ist der Hauptgeschäftssitz
des Auftragnehmers.
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